Einbruchschutz

Beratung
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock.
Dabei macht den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden.
Laut Statistik ereignet sich in Deutschland alle 2 Minuten ein Einbruch… Tendenz steigend.
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum!
Wie kann ich mich schützen?
Die Empfehlungspraxis der Polizei lautet:
Mechanik vor Elektronik. Damit ist gemeint, dass mechanische Sicherungen in konkreten Sicherungsplanungen an oberster Stelle stehen sollten. Sie bilden die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.
Bei der mechanischen Absicherung werden Elemente wie Fenster, Türen, Fenstertüren oder Kellerschächte mittels Zusatzschlössern gegen Attacken durch Schraubendreher und Co. gesichert.

Fenster-und Türsicherheit
Mit Zusatzschlössern und mechanischen Sicherungen für Fenster und Türen wird ein Einbruchsversuch bereits entscheidend erschwert. Werden derartige Komponenten zusätzlich mit einem Alarmsystem verbunden, kann schon der Versuch eines Einbruchs durch die integrierten Sensoren erkannt werden. Ihr Schaden wird minimiert.
Absicherung von Fenstern
- Fenstersicherungen
- Zusatzschlösser
- Rolladensicherung
- Abschließbare Fenstergriffe
- Kippsicherungen
- Scharniersicherungen
- uvm.
Absicherung von Türen
- Einsteckschlösser
- Schutzbeschläge
- Panzerriegel
- Zusatzschlösser
- Türspione
- Schließbleche
- Schließzylinder
- uvm.

Staatliche Förderung
Bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
Für alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen
Erst Antrag stellen und dann mit dem Vorhaben starten
Rund um Ihr Wohneigentum wird gefördert:
- der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser, z. B.Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig, da sie der DIN EN 50131 nicht entsprechen - der Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
- Baugebundene Assistenzsysteme, z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden
- erforderliche Nebenarbeiten , z. B. ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift, Markierungen zur tastbaren Orientierung, Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, Verlegung von Steckdosen

Seit dem 02.04.1997 sind wir mit Sicherheit für Sie da.
Kontakt
- Düpenwisch 56, 25421 Pinneberg
- +49 4101 3007970
- info@sicherheits-concept.de


