Einbruchschutz

Beratung

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock.

Dabei macht den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden.

Laut Statistik ereignet sich in Deutschland alle 2 Minuten ein Einbruch… Tendenz steigend.

Schützen Sie sich und Ihr Eigentum!

Wie kann ich mich schützen?

Die Empfehlungspraxis der Polizei lautet:

Mechanik vor Elektronik. Damit ist gemeint, dass mechanische Sicherungen in konkreten Sicherungsplanungen an oberster Stelle stehen sollten. Sie bilden die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.

Bei der mechanischen Absicherung werden Elemente wie Fenster, Türen, Fenstertüren oder Kellerschächte mittels Zusatzschlössern gegen Attacken durch Schraubendreher und Co. gesichert.

Fenster-und Türsicherheit

Mit Zusatzschlössern und mechanischen Sicherungen für Fenster und Türen wird ein Einbruchsversuch bereits entscheidend erschwert. Werden derartige Komponenten zusätzlich mit einem Alarmsystem verbunden, kann schon der Versuch eines Einbruchs durch die integrierten Sensoren erkannt werden. Ihr Schaden wird minimiert.

Absicherung von Fenstern

  • Fenstersicherungen
  • Zusatzschlösser
  • Rolladensicherung
  • Abschließbare Fenstergriffe
  • Kippsicherungen
  • Scharniersicherungen
  • uvm.

 

Absicherung von Türen

  • Einsteckschlösser
  • Schutzbeschläge
  • Panzerriegel
  • Zusatzschlösser
  • Türspione
  • Schließbleche
  • Schließzylinder
  • uvm.

Staatliche Förderung

Bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz in Bestands­gebäuden.

Für alle, die Ihr Eigen­heim vor Einbruch schützen wollen

Erst Antrag stellen und dann mit dem Vorhaben starten 

Rund um Ihr Wohneigentum wird gefördert:

  • der Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen. Förderfähig sind Türen ab Wider­stands­klasse RC2 nach DIN EN 1627. 
  • der Einbau einbruch­hemmender Garagen­tore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Wider­stands­klasse WK2 nach DIN V ENV 1627. 
  • der Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser mit speziellen Zylindern, Schutz­beschläge mit Zylinder­abdeckung und Schließ­bleche 
  • der Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster, Balkon- und Terassen­türen sowie einbruch­hemmender Gitter und Rollläden, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, dreh­gehemmte Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen 
  • der Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser, z. B.Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen, intelligente Türschlösser, Geräte­abschaltungen
    Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig, da sie der DIN EN 50131 nicht entsprechen 
  • der Einbau von Türspionen (z. B. Kamera­systeme) 
  • Baugebundene Assistenz­systeme, z. B. (Bild-)Gegen­sprech­anlagen, Bewegungs­melder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebs­systeme und elektronische Zeitschalt­uhren für Rollläden 
  • erforderliche Nebenarbeiten , z. B. ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Relief­schrift, Markierungen zur tastbaren Orientierung, Maler-, Putz- oder Estrich­arbeiten, Verlegung von Steck­dosen

Seit dem 02.04.1997 sind wir mit Sicherheit für Sie da.

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