Videoüberwachung

Beim Sicherheitskonzept Videoüberwachung werden Videodaten mit einer Überwachungskamera aufgenommen und gespeichert, dabei wird immer eine spezielle Aufzeichnungstechnik verwendet. Eine Videoüberwachung ermöglicht es Ihnen sich noch sicherer in den eigenen vier Wänden zu fühlen.

Unsere Videoüberwachungen ermöglichen eine Identifikation von potenziellen Einbrechern und schreckt daher diese bereits vor der Handlung ab. Zudem haben Sie eine lückenlose Dokumentation von unerlaubten Vorgängen auf Ihrem Grundstück. So haben Sie einen verbesserten Schutz und eine effektive Präventionsmaßnahme vor möglichen Gefahren.

Bei der Einrichtung einer Videoüberwachung müssen Sie immer auch datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen, sodass diese DSGVO-konform ist.

Videoüberwachung: Welche Systeme gibt es?

Wir erarbeiten für Sie lösungsorientiert und herstellerübergreifend eine optimale Überwachungslösung für Ihre individuelle Situation. Unser breites Kamerasortiment namhafter Hersteller, wie beispielsweise AXIS, DAHUA, ENEO, HIKVISION, ABUS, bietet die optimale Kamera für jeden Einsatzbereich, angefangen bei Kompaktkameras für den privaten Einsatz bis hin zu Highend PTZ- oder Wärmebildkameras.

Von einer komplizierten Software sehen wir ab, um es Ihnen so leicht wie möglich zu machen. Daher erhalten Sie mit den NAS-Systemen von Synology eine Videoüberwachungslösung, die mit wenigen Klicks bereits einsatzfähig ist. Alle gängigen Betriebssysteme werden unterstützt, eine Software-Installation auf Ihrem PC ist nicht notwendig. Durch das Web-Interface haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihr Überwachungssystem, die Benutzeroberfläche ist dabei sehr intuitiv aufgebaut.

Sie haben zudem die Auswahl zwischen verschiedenen Videoüberwachungssystem, denn eine Sicherheitslösung sollte immer zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen passen.

Außenkameras sollten immer witterungsbeständig sein und sich automatisch auslösen, wenn sich eine Person im Bereich des Sichtfelds der Kamera bewegt.

Innenkameras sollten klein und unauffällig sein, sodass sie nicht schnell entdeckt werden können. Zudem sollten auch diese mit Bewegungsmeldern ausgestattet sein.

Videotürsprechanlagen werden durch das Klingeln an der Tür ausgelöst. Eine eingebaute Gegensprechvorrichtung gehört zudem zur Ausstattung dazu. Unsere Sicherheitssprechanlage 2N IP-Verso können Sie dank ihrer Modularität ganz nach Ihren Bedürfnissen und Interessen zusammenstellen. Sie sorgt für eine zuverlässige Zugangskontrolle zum Gebäude und lässt sich gleichzeitig auf einfache Weise an andere Systeme anschließen.

Alle Überwachungskameras müssen über eine Nachtsichtfunktion verfügen und sollten gegen direkte Sonneneinstrahlungen geschützt sein, sodass es nicht zu Blendeffekten kommt.

 

 

Vorteile einer Videoüberwachung

Videoüberwachungssysteme bieten eine Reihe von Vorteilen, die den Aspekt der Sicherheit in Ihrem Zuhause für Sie und Ihre Liebsten erhöhen. Zum einen dienen die Kameras zur Abschreckung von potenziellen Tätern, da eine Überwachung von Häusern und Wohnungen für sie ein zu großes Risiko darstellen können. Da das Videomaterial gespeichert wird, kann es immer auch als Beweismittel dienen und somit zur Identifikation und Überführung von Kriminellen und Straftaten beitragen.

Weiterhin können unsere Systeme die allgemeine Sicherheit deutlich verbessern, da potenzielle Gefahren früh durch eine Echtzeit-Überwachung erkannt werden und Sie somit die Möglichkeit haben zu reagieren. Unsere Kameras sind zudem mit unseren anderen Sicherheitssystemen kompatibel, sodass bei Wunsch eine umfassende Sicherheitslösung geschaffen werden kann.

Gesetzliche Regelungen bei der Videoüberwachung

Bei der Einrichtung einer Videoüberwachung müssen gesetzliche Regelungen unbedingt beachtet werden, sodass die Persönlichkeitsrechte von weiteren Personen nicht verletzt werden. Wir sind selbstverständlich mit allen Voraussetzungen und gesetzlichen Pflichten vertraut und beraten Sie ausführlich.

Grundsätzlich dürfen Sie natürlich Ihr Grundstück per Videokamera überwachen, wichtig ist dabei aber, dass Sie ein Hinweisschild auf Ihrem Grundstück anbringen, dass auf die Videoüberwachung und die damit verbundene Aufzeichnung im gekennzeichneten Bereich hinweist. Zudem dürfen Sie keine Bereiche, wie beispielsweise das Nachbargrundstück oder die Straße, außerhalb des Privatgrundstücks mitfilmen. Für die Videoüberwachung innerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauses ist hingegen kein Schild erforderlich. Aber auch hier sind Sie verpflichtet, Besucher über die Überwachung und Aufnahme zu informieren.

Weiterhin muss beachtet werden, dass Videoaufnahmen mit gleichzeitigen Tonaufnahmen nicht erlaubt sind, dies gilt sowohl für Innen- als auch Außenkameras. Auch die Veröffentlichung und Verbreitung Ihrer Aufnahmen sind verboten. Für unerlaubte Videoüberwachungen kann ein Bußgeld bis zu 3.500 Euro verhängt werden, um die Interessen betroffener Personen zu schützen. Wenn Sie den technischen und rechtlichen Hürden aus dem Weg gehen möchten, sollten Sie professionelle Systeme installieren.

Videoüberwachung in Mietshäusern

In einem Mietshaus kann der Vermieter nicht einfach Kameras zur Überwachung installieren und somit die Mieter und andere Personen im Blick behalten, obwohl es sich um ein Privatgrundstück handelt. Vorher müssen alle Mieter über die Überwachungsbereiche, den Grund für die Videoüberwachung und die Verarbeitung der Aufnahmen informiert werden. Weiterhin muss vor einer Installation eine Einverständniserklärung aller Mieter vorliegen.